Die Öffentliche Hand empfängt uns mit offenen Armen. Die Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung besteht für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2003. Dementsprechend viel Expertise ist bei den zuständigen Technikern und Hygienikern mittlerweile vorhanden. Das erleichtert uns die Zusammenarbeit ganz erheblich. Man schätzt unsere Kundennähe und Professionalität.

Trinkwasseranlagen in öffentlicher Nutzung müssen jährlich auf Legionellen untersucht werden. Oft findet man in öffentlichen Ausschreibung jedoch die Anforderung, das Trinkwasser auf das gesamte Spektrum der Mikrobiologie zu untersuchen. Im Hinblick auf die Schwermetallbelastung des Wasser werden hin und wieder Zufallstichproben und gestaffelte Stagnationsproben gefordert.
Für öffentliche Wohnungsunternehmen arbeiten wir bereits seit Beginn der neuen Trinkwasserverordnung, da wir über das Renommee unseres Schwesterunternehmen GAS-Control von Anfang an als kompetenter technischer Dienstleister und zuverlässiger Geschäftspartner wahrgenommen wurden.
Die Kooperation mit unseren Kunden aus der Öffentlichen Hand kann nur als hervorragend bezeichnet werden. Es gibt grundsätzlich ausreichend Raum, für Vorfeldanalysen der prüfungspflichtigen Anlagen und Immobilienbestände und konstruktive Ergebnisbesprechungen. Die Kommunikationswege zu den Gesundheitsbehörden sind zudem naturgemäß kurz. Im Eskalationsfall hat das für den Kunden durchaus Vorteile.
Für öffentliche Unternehmen ist unser gelebte Standard systematischer Probenahmen und Untersuchungen mit einheitlicher Dokumentation interessant, den wir immer einhalten, unabhängig davon, ob wir eine Kindertagesstätte, ein Rathaus oder eine Schule beproben.
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