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Industrie

Obwohl wir aus der Immobilienwirtschaft kommen, erhalten wir seit einiger Zeit zunehmend Aufträge aus der Industrie. Viele produzierende Unternehmen müssen seit je her aus Gründen der Betriebssicherheit und des Arbeitsschutzes ihre Trinkwasserinstallationen auf mikrobielle und chemische Belastungen untersuchen lassen. Für eine weltweit agierenden Konzern sind wir seit kurzem, Juni 2017, bevorzugter Lieferant der Trinkwasserhygiene (preferred supplier).

Seit geraumer Zeit arbeiten wir für die Industrie. Produktionsbetriebe müssen nicht nur Wasserproben zur Legionellenuntersuchung nach § 14 Abs. 3 TrinkwV nehmen lassen, sondern sich auch um den Arbeitsschutz kümmern. So kann es erforderlich sein, im Zuge von Gefährdungsbeurteilungen in den Betriebsstätten Beprobungen der Trinkwassersysteme durchzuführen, z. B. in Duschräumen oder Waschkauen.

Unsere Probenehmer sind nicht nur für die Probenahme für mikrobiologische Untersuchungszwecke geschult, sondern auch für chemische. Zur Untersuchung des Wassers auf Schwermetalle bieten wir Zufallsstichproben, aber auch gestaffelte Stagnationsproben an. Bei Neuinstallationen oder (Wieder-) Inbetriebnahmen beproben wir auch auf das gesamte Spektrum Mikrobiologie und Chemie.

Neben dem Betriebstättengesetz kann eine Verpflichtung aus der allgemeinen Pflicht zur Verkehrssicherung herrühren. Bei "gefahrgeneigter" Arbeit gilt grundsätzlich ein sehr hoher Sicherheitsstandard. Bei Verletzung technischer Regeln oder Unfallverhütungsvorschriften drohen schnell Schadensersatzforderungen. Einige unserer Industriekunden haben daher interne Sicherheitsvorschriften, die wir als Lieferant zwingend beachten müssen und die über die üblichen rechtlichen und fachlichen Standards hinausgehen.

Getreu dem Motto "Safety first" halten wir uns gerne daran. Dabei kommt uns in der Regel zugute, dass wir eine edv-gestützte und QM-basierte Dokumentation aller Prüfaufträge erstellen und zur Verfügung stellen können. Interessant für unsere Industriekunden ist sicherlich, dass wir einen "TÜV-ähnlichen" Überprüfungsstandard bieten und an weitergehenden Reparatur- bzw. Instandsetzungsarbeiten kein eigenes Interesse haben.