Zufallsstichproben auf Blei (Z-Proben) mit Jubiläumsrabatt
Am 12. Januar diesen Jahres lief die Frist aus der Trinkwasserverordnung ab, Trinkwasserleitungen aus Blei aus dem Gebäudebestand zu entfernen oder still zu legen. Wir werden seitdem von privaten Hauseigentümern und Amateur-Vermietern von Anfragen überhäuft, ob wir nicht schnell Bleiuntersuchungen durchführen könnten. Schweren Herzens müssen wir oft an unseren kooperierenden Partner-Labore verweisen, da nach unserem Geschäftsmodell keine Einzel-Aufträge (mit Fahraufwand) abgewickelt werden können. Gleichwohl haben wir die "Antragsflut" zum Anlass genommen, ein Produkt für unsere Bestandskunden aufzulegen: Zufallsstichproben (Z-Proben) mit Jubiläumsrabatt. Nach § 17 Abs. 1 der im Juni 2023 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung muss der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entfernen oder stilllegen. Bei frei liegenden Leitungen bietet sich eine Kratzprobe an, da Blei ein [...]











