Am 12. Januar diesen Jahres lief die Frist aus der Trinkwasserverordnung ab, Trinkwasserleitungen aus Blei aus dem Gebäudebestand zu entfernen oder still zu legen. Wir werden seitdem von privaten Hauseigentümern und Amateur-Vermietern von Anfragen überhäuft, ob wir nicht schnell Bleiuntersuchungen durchführen könnten. Schweren Herzens müssen wir oft an unseren kooperierenden Partner-Labore verweisen, da nach unserem Geschäftsmodell keine Einzel-Aufträge (mit Fahraufwand) abgewickelt werden können. Gleichwohl haben wir die „Antragsflut“ zum Anlass genommen, ein Produkt für unsere Bestandskunden aufzulegen: Zufallsstichproben (Z-Proben) mit Jubiläumsrabatt.

Nach § 17 Abs. 1 der im Juni 2023 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung muss der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entfernen oder stilllegen.

Bei frei liegenden Leitungen bietet sich eine Kratzprobe an, da Blei ein sehr weicher Werkstoff ist. Oft verlaufen Leitungen allerdings verdeckt, so dass ein derartige einfache Überprüfung ausscheidet. Ferner ist der Grenzwert für Blei so niedrig, dass schon einzelne Teilstücke, die etwa bei Sanierung oder Umbau der Anlage nicht fachgerecht entfernt worden sind, diesen überschreiten.

Insofern bietet es sich an, eine sog. Zufalls-Stichprobe (Z-Probe) auf Blei ausführen zu lassen, die zu einem schnellen und belastbaren Ergebnis führt. Sollte der Grenzwert dabei überschritten werden, kann im Wege einer sog. gestaffelten Stagnationsprobe (S0, S1, S2) aus dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Untersuchungsergebnisse in der Regel abgeleitet werden, ob Blei vom Versorger eingetragen wird oder in der Hausinstallation vorhanden ist.

Da die Fristüberschreitung mit einem Bußgeld geahndet werden kann und Verlängerungsanträge seitens der Gesundheitsämter – jedenfalls für die professionelle Immobilienwirtschaft – restriktiv behandelt werden sollen, sprich im Zweifel eher abgelehnt als bewilligt werden, haben wir uns entschieden, ab diesem Jahr Z-Proben für unsere Bestandskunden und Geschäftspartner anzubieten, die wir en passant der routinemäßigen mikrobiologischen Beprobungen (auf Legionellen) ausführen wollen. Vorteil für unsere Kunden ist, dass unsere übliche Anfahrtspauschale in Höhe von 39,50 EUR in diesem Fall entfällt.

Da wir uns im 15. Jahr unserer Unternehmung befinden, räumen wir allen Interessierten einen Rabatt von 15 Prozent auf unseren Basispreis nach Standard-Preisliste ein.

Nähere Informationen zu diesem neuen Angebot gibt Ihnen gerne unser Vertriebsleiter Thorsten Kasten, vorzugsweise telefonisch unter 0162-2000 609.