Fachinformationen

Legionellen

Die Trinkwasserverordnung schreibt seit 2003 die Untersuchung zentraler Warmwassersysteme auf den mikrobiologischen Parameter Legionella spec. vor. Es dürfen nicht mehr als 100 Kolonie bildende Einheiten (100 KbE) dieses Bakteriums in 100 ml Trinkwasser vorhanden sein, sonst drohen dem Anlagenbetreiber weitere (technische) Maßnahmen zur Ursachenforschung. Aber was sind Legionellen eigentlich ganz genau?

2023-06-12T14:15:48+02:0030. März 2023|Fachinformationen|

Legionellen im Schatten von Corona: 12.000 Proben im Covid19-Zeitraum ausgewertet

Im Zuge der uns seit Februar 2020 beherrschenden Covid 19-Pandemie kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu Betriebsschließungen und Zugangsbeschränkungen in öffentlich und gewerblich genutzten Immobilien. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat in diesem Zusammenhang bereits Anfang Juni davor gewarnt, nicht betriebene Trinkwasser-Installationen nicht zu vernachlässigen, also insbesondere regelmäßig zu spülen und zu warten, sollte der reguläre Betrieb für längere Zeit unterbrochen werden. Wir haben uns nun unsere eigenen Daten im Corona-Zeitraum von Mai bis Oktober 2020 angeschaut – mit einigen interessanten Erkenntnisgewinnen.

Fachleistungen

  • Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (Kerngeschäft)
  • Trinkwasseruntersuchungen auf mikrobiologische und chemische Parameter vor Inbetriebnahme von Anlagen (z. B. sog. Abnahme-Beprobungen).
  • Probenahme und Untersuchung von Schwimm- und Badebeckenwasser
  • Probenahme und Untersuchung von Rohwasser
  • Zufalls-Stichproben (Z-Proben) in Trinkwasser- und Brauchwasserinstallationen auf chemische Parameter, vor allem Schwermetalle
  • Gestaffelte Stagnationsproben (S0, S1, S2-Proben) auf chemische Parameter, vor allem Schwermetalle
  • Vor-Ort-Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit und des pH-Wertes des Wassers
  • Qualitativ sensorische Prüfungen des Trinkwassers vor Ort

Serviceleistungen

  • Bearbeitung von Objektlisten des Auftraggebers und Bestandsdatenpflege in EDV-System
  • Vorab-Objektbegehungen zur Feststellung der Prüfpflicht sowie ggf. Festlegung von Probenahmestellen
  • bundesweite standardisierte Probennahmen durch QM-eingebundene, Hygiene- und Sensorik geschulte Probenehmer mit Übernahme der Nutzer/Mieterkommunikation
  • Rahmenzeitplanung für untersuchungspflichtige Wohnungen zwischen 10:00 und 20:00 Uhr; individuelle Terminvereinbarungen mit einzelnen Mietern/Nutzern
  • Korrespondenz mit Gesundheitsämtern für den Auftraggeber, § 15a Meldungen
  • Erfassung und Nachverfolgung sämtlicher Fristen für orientierende, weitergehende und Nachuntersuchungen (optional)
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