News & Infos

News & Infos2023-11-01T16:04:58+01:00

10 Jahre figawa-AK Wasseranalytik – Sitzung zum Jubiläum am 17./18. Oktober 2023 in Köln

Am 18. Oktober 2023 lädt der Fachverband der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. (figawa) aktive und ehemalige Mitglieder des Arbeitskreises "Wasseranalytik" anlässlich des 10-jährigen Geburtstages des Gremiums zur Jubiläumssitzung nach Köln ein. Topspeaker ist Prof. Dr. Thomas Kistemann vom Hygieneinstitut der Universitätsklinik Bonn, der für den Arbeitskreis bereits eine bundesweite Statusanalyse zum Legionellenvorkommen in Haus-Installationen erstellt hat. Sein Festvortrag lautet: Zusammenhänge zwischen Legionellen und Temperatur. Erkenntnisse aus dem Big Data-Reallabor der Trinkwasser-Installation (TWI). Der Arbeitskreis "Wasseranalytik", der damals noch "Trinkwasseranalytik" hieß, wurde im Februar 2013 gegründet. Unter den bei der figawa ansässigen Arbeitskreises galt er sogleich als Exot, versuchte er doch, Interessen einer eher heterogenen Gruppe bestehend aus Laboren, Probenahme-Dienstleistern, Gefährdungsanalysten und Produktherstellern zu bündeln und eine gemeinsame Schnittmenge zu identifizieren. Ein anspruchsvolles Unterfangen, das man durchaus als Experiment bezeichnen kann. Wir denken, dass dieses Experiment geglückt ist und der Arbeitskreis die Verbandsarbeit der figawa bereichert sowie wichtige Erkenntnisgewinne für die Branche geliefert hat. Schnell wurde klar, dass die Datenlage rund um Trinkwasser-Installationen nicht optimal war und so bestand auch das erste Projekt in der Aggregierung und Auswertung eines sehr großen Trinkwasserdatensatzes mit mehr als 1 Mio. Proben.  An dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben darf, dass diese bundesweite Statusanalyse [...]

Neue umfassend geänderte Trinkwasserverordnung seit 24. Juni 2023 in Kraft

Deutschland war verpflichtet, die von der am 12. Januar 2021 in Kraft getretenen EU-Trinkwasserrichtlinie gemachten Vorgaben bis zum 12. Januar 2023 umzusetzen. Dazu gehörte unter anderem die Einführung des sog. risikobasierten Ansatzes für sicheres Wasser für alle Wasserversorger sowie die Aufstellung von Mindesthygieneanforderungen für Materialen und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser. Mit etwas zeitlichem Verzug passierte am 31. März 2023 die neue Trinkwasserverordnung den Bundesrat. Nach ungewöhnlich langer Wartezeit von fast 3 Monaten wurde sie am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat einen Tag später, am 24. Juni 2023, in Kraft. Die zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung ist die erste tiefgreifende und umfassende Überarbeitung des verordneten Trinkwasserrechts, die neue Themen einführt und auch eine neue Systematik, die nach Aussage des Bundesgesetzministeriums anwenderfreundlicher sein soll als die der alten Verordnung. Entstanden ist ein prozessorientierter Aufbau mit 72 Paragraphen, gegliedert in 16 Abschnitte und 7 Anlagen, der keinen Stein auf dem anderen lässt. Die aus unserer Sicht für die Wohnungswirtschaft relevanten Änderungen und Neuerungen erläutern wir an dieser Stelle für Sie. Die Highlights in Kürze vorweg: Der technische Maßnahmenwert (TMW) muss jetzt wieder nur noch „erreicht“ werden, um Maßnahmen auszulösen. Es gilt insofern wieder 100 KBE/100 ml. Der „Unternehmer und [...]

Praxis-Forum Betreiberpflichten & Verkehrssicherung am 22. Juni 2023 in Hamburg

Wie gehen Sie mit den Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten um in Zeiten von Energiekostendruck und Inflation? Was müssen Sie machen, was können Sie lassen? Und vor allem: wie kann man bei der unumgänglichen Verkehrssicherung effzienter werden und Kosten sparen? Diesen Fragen wollen wir beim PraxisForum Verkehrssicherung nachgehen, einem Workshop-Format, das wir zum 5. Mal gemeinsam mit der immobilienwirtschaftlichen Beratungs GmbH veranstalten – aus der Praxis für die Praxis. Rechtspflichten, die Sie zwingend beachten müssen und zu Ihrem Tagesgeschäft gehören, ergeben sich aus der Gefahrstoff- und der Trinkwasserverordnung. Beide Verordnung wurden jüngst novelliert, die Trinkwasserverordnung sogar völlig neu strukturiert. Als Praktiker aus der Wohnungswirtschaft hat sich Reno Schütt, Geschäftführer der GEWO Nordhorn GmbH, schon vor mehr als einem Jahr vertieft mit den Anforderungen aus der neuen Gefahrstoffverordnung, insbesondere in Bezug auf Asbest, auseinandergesetzt und teilt gerne seine Erkenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich mit seinen Berufskollegen. Unser Vorstand Marcus Pikarek ist seit 2019 ständiger Referent der BBA für rechtliche und fachliche Fragen rund um die Trinkwasserverordnung. In seiiner Eigenschaft als Obmann des Arbeitskreises „Wasseranalytik“ der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V. hat er die Entstehung der umfassend überarbeiteten neuen Trinkwasserverordnung hautnah mitverfolgt. Er stellt die für die Wohnungswirtschaft relevanten [...]

Legionellen

Die Trinkwasserverordnung schreibt seit 2003 die Untersuchung zentraler Warmwassersysteme auf den mikrobiologischen Parameter Legionella spec. vor. Es dürfen nicht mehr als 100 Kolonie bildende Einheiten (100 KbE) dieses Bakteriums in 100 ml Trinkwasser vorhanden sein, sonst drohen dem Anlagenbetreiber weitere (technische) Maßnahmen zur Ursachenforschung. Aber was sind Legionellen eigentlich ganz genau?

BBA-Trinkwasser-Seminar mit Laborführung und Legionellenansatz „live“ am 6. Juni in Berlin

Viele Unternehmen stehen kurz vor dem dritten großen Durchlauf orientierender Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen im Gebäudebestand. Wie auch schon in den Intervallen zuvor, haben sich die Rahmenbedingungen erneut geändert. Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wohnungswirtschaft (BBA) richtet daher am 6. Juni 2019 in Berlin ein Seminar aus, das neue und aktuelle Vorgaben und Anforderungen der Trinkwasserverordnung vermittelt. Besonderes Highlight ist die Live-Vorführung eines Legionellenansatzes im Labor zum Abschluss der Veranstaltung.

Fachleistungen

  • Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (Kerngeschäft)
  • Trinkwasseruntersuchungen auf mikrobiologische und chemische Parameter vor Inbetriebnahme von Anlagen (z. B. sog. Abnahme-Beprobungen).
  • Probenahme und Untersuchung von Schwimm- und Badebeckenwasser
  • Probenahme und Untersuchung von Rohwasser
  • Zufalls-Stichproben (Z-Proben) in Trinkwasser- und Brauchwasserinstallationen auf chemische Parameter, vor allem Schwermetalle
  • Gestaffelte Stagnationsproben (S0, S1, S2-Proben) auf chemische Parameter, vor allem Schwermetalle
  • Vor-Ort-Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit und des pH-Wertes des Wassers
  • Qualitativ sensorische Prüfungen des Trinkwassers vor Ort

Serviceleistungen

  • Bearbeitung von Objektlisten des Auftraggebers und Bestandsdatenpflege in EDV-System
  • Vorab-Objektbegehungen zur Feststellung der Prüfpflicht sowie ggf. Festlegung von Probenahmestellen
  • bundesweite standardisierte Probennahmen durch QM-eingebundene, Hygiene- und Sensorik geschulte Probenehmer mit Übernahme der Nutzer/Mieterkommunikation
  • Rahmenzeitplanung für untersuchungspflichtige Wohnungen zwischen 10:00 und 20:00 Uhr; individuelle Terminvereinbarungen mit einzelnen Mietern/Nutzern
  • Korrespondenz mit Gesundheitsämtern für den Auftraggeber, § 15a Meldungen
  • Erfassung und Nachverfolgung sämtlicher Fristen für orientierende, weitergehende und Nachuntersuchungen (optional)
Nach oben